Schilderwald: Die wichtigsten Verkehrs- und Hinweisschilder für Hundehalter im Überblick
WISSENSWERTES ZUM FRED & OTTO STADTFÜHRER MITTELFRANKEN
Kapitel “Freilauf ohne Strick” (Leseprobe und Zusatzkapitel)
Etwa 733.000 Nembercher, Fädder, Erlanger und allerhand Saubreißn (Eingereiste) leben im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen (Stand 2012). Wird das mittelfränkische Umland berücksichtigt (Landkreise um Erlangen und Fürth), kommen noch einmal 245.000 Menschen hinzu. Mit rund 330 Quadratkilometern ist Nürnberg-Fürth-Erlangen flächenmäßig etwa so groß wie die bayerische Landeshauptstadt München. Fast 20.000 angemeldete Hunde leben in Mittelfranken.
Statistisch gesehen kommen auf 1.000 Einwohner also 27 Hunde, in München hingegen sind es 45 Hunde pro Tausend Einwohner. Immerhin gibt es 713.000 Einwohner im Städtedreieck, die keinen Hund halten – und möglicherweise auch nicht so viel für Hunde übrig haben. Deshalb ist es wichtig, sich als Stadthundehalter verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten. Das heißt vor allem: Kot grundsätzlich – egal wo – pflichtbewusst aufsammeln und an die Regeln halten.


Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet
Das grüne Dreieck mit dem Seeadler
In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten müssen Hundehalter und ihre Vierbeiner auf den Wegen bleiben. Es gilt die Anleinpflicht. Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter werfen. In diesem Gebiet dürfen keine Tiere gefangen oder getötet werden, was Hundehalter mit Hunden mit ausgeprägter Jagdleidenschaft beachten müssen.
Wasserschutzgebiet
Das blaue rechteckige Schild mit dem Tanklaster
Das Schild ermahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, zu besonderer Vorsicht. Hunde dürfen in einem solchen Gebiet nicht begraben werden. Ein Verbot mit Hunden dort spazieren zu gehen oder eine Anleinpflicht besteht nur, wenn ein Schild ausdrücklich darauf hinweist.
Tollwut! Gefährdeter Bezirk
Das rote rechteckige Schild
In Bayern wurde das Tollwutvirus seit 2001 bei keinem heimischen Tier mehr nachgewiesen. Am 28.9.2008 konnte Deutschland nach Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als frei von der terrestrischen Tollwut eingestuft werden. Da keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, wurden die getroffenen Schutzmaßnahmen aufgehoben. Alle Beschilderungen sollten inzwischen entfernt worden sein. Sollte Ihnen noch ein Schild begegnen, kann die Gemeinde kontaktiert werden. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Erlangen, 2014)
Hundeverbotsschild
Rotes, rundes Verbotsschild, auf dem der Hund durchgestrichen ist.
Das Hundeverbotsschild ist kein offizielles deutsches Vorschriftzeichen. Grundsätzlich verfügt jeder Grundstückseigentümer über ein Hausrecht und kann auch Hunden den Zutritt verweigern oder einschränken (Leinenpflicht). Kommunen regeln dies z.B. in der Hundehaltungsverordnung oder in der Grünanlagensatzung.
Neben dem Verbotsschild wird auch das Symbol meist zusammen mit Text verwendet, z.B. auf Schildern von Grünanlagen (bedeutet in der Regel Anleinpflicht), Spielplätzen (Mitführen von Hunden verboten) und Liegewiesen (Mitführen von Hunden verboten).

Verbotsschild sitzender, kotabsetzender Hund
Hinweisschild “Hunde an die Leine”
Diese Schilder sind keine offiziellen deutschen Vorschriftzeichen. Sie werden von Grundstückseigentümern jedoch häufig genutzt und müssen dort beachtet werden.
Hinweisschild Grünanlage
In den mittelfränkischen Grünanlagen gilt laut kommunaler Grünanlagensatzung grundsätzlich die Leinenpflicht sowie die Auflage, den Hundekot des Vierbeiners unverzüglich zu beseitigen und in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. Freilauf ist nur innerhalb der ausgewiesenen Hundezonen erlaubt. Auf den Hinweisschildern am Eingang der Grünanlage wird auf diese Regeln hingewiesen.

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- Autorin: Claudia Matten, Easy Dogs
Fotografin: Sandra Wierszyn, Makani Fotografie - Verlag: FRED & OTTO, Auflage: 1 (24. November 2014)
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