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Tipps vom Rechtsanwalt: Wie darf man Tiere begraben?

Zucht & Haltung

Der treue Jagdhund, die geliebte Hauskatze, der langjährige vierbeinige Freund ist verstorben.

Darf man ihn oder sie im eigenen Garten begraben?
Die Antwort lautet hier: Eher nicht. Streng verboten ist es sogar, Tiere im Wald, in Natur- oder Wasserschutzgebieten zu bestatten. Sicher geht man daher, wenn man sich an die zuständige Behörde der Gemeinde oder des Landkreises, meist das Veterinär- oder Ordnungsamt, wendet. Dort erhält man gegebenenfalls die Erlaubnis für die Beerdigung an einem bestimmten Begräbnisort, in bestimmter Tiefe, mit einem Mindestabstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen. Durch den bestatteten Kadaver darf selbstverständlich keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier entstehen. Ist das eigenhändige Bestatten nach §3 des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) verboten, muss der Tierhalter das tote Tier der jeweiligen „beseitigungspflichtigen Körperschaft“ melden. Welche dies ist, teilt das Amt ebenfalls mit. Die beseitigungspflichtige Körperschaft ist, wie der Name schon sagt, für das Abholen oder Entgegennehmen und Beseitigen der sterblichen tierischen Überreste verantwortlich. Wer verbotenerweise sein Tier selbst begräbt, riskiert Geldbußen bis zu 50.000 €, da Verstöße gegen das TierNebG Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, Ihrem Haustier einen würdigen Abschied zu schenken. So gibt es inzwischen Tierbestattungsdienste, die sich um die Bestattung oder Einäscherung Ihres Haustiers kümmern und Ihnen in dieser schweren Zeit das Organisatorische abnehmen. Meist bieten diese Tierbestattungsdienste auch den Service an Ihr verstorbenes Tier bei Ihnen zu Hause oder beim Tierarzt abzuholen. In Nürnberg können Sie dann entscheiden, ob Sie Ihr Tier beispielsweise auf dem Nürnberger Tierfriedhof bestatten lassen oder eine Einzel- oder Gruppeneinäscherung mit anderen Tieren vornehmen lassen möchten. Im Falle einer Einäscherung können Sie außerdem noch entscheiden, ob Sie die Urne bestatten oder mit nach Hause nehmen möchten.

Fragen zu diesem Beitrag beantwortet der Verfasser nur im Rahmen eines Mandates oder in sonst berufsrechtlich zulässiger Weise.

09.11.2018/von Frank Richter
Schlagworte: Abschied, Beerdigung, Begräbnis, Friedhof, Gesetz, Rechts, Tierfriedhof, Tipps, Tod, Trauer
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https://www.easy-dogs.net/wp-content/uploads/2018/11/trauer2-1.jpg 214 300 Frank Richter https://www.easy-dogs.net/wp-content/uploads/Easy-Dogs-Coaching-Logo.jpg Frank Richter2018-11-09 20:18:252019-04-10 12:02:54Tipps vom Rechtsanwalt: Wie darf man Tiere begraben?
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